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Wohnraumförderung

Der Markt Wendelstein hat ein Wohnraumförderprogramm für Familien.


Familien mit mindestens einem Kind können beim Erwerb oder der Änderung/ Erweiterung von Wohnraum (älter als 30 Jahre) auf Antrag einen gemeindlichen Zuschuss erhalten. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschuss. Sollte ein Kind innerhalb von sechs Jahren nach dem Erwerb bzw. der Erweiterung von Wohnraum geboren werden, ist ebenfalls eine Förderung möglich.


Beispielsweise kann eine fünfköpfige Familie beim Erwerb einer über dreißigjährigen Gebrauchtimmobilie einen Zuschuss von 12.000 Euro erhalten.


Die ausführlichen Fördervoraussetzungen können Sie der untenstehenden Richtlinie entnehmen.


Bitte beachten Sie die Antragsfristen. Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.


Die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung stehen Ihnen für Auskünfte und Rückfragen gerne zur Verfügung.



Dokumente

Grundantrag Wohnraumförderung ab 01.01.2020.pdf

Antrag Geburt eines weiteren Kindes.pdf


Richtlinie Wohnraumförderung vom 19.12.2019.pdf


Letzte Änderung: 17.02.2021 10:24 Uhr