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Denkmalförderung

Für die Denkmalförderung ist die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt zuständig.


Der Markt Wendelstein gewährt einen freiwilligen Zuschuss von bis zu 10 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, maximal 25.000 Euro.


Zusätzlich besteht eine Fördermöglichkeit für das Sanierungsgebiet Altort Wendelstein


Letzte Änderung: 02.11.2020 09:47 Uhr