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Vereinsförderung

Der Markt Wendelstein übernimmt als freiwillige Leistung eine finanzielle Förderung der gemeinnützigen Vereine des Gemeindegebietes, um die anerkannten Ziele der Vereine wie die Förderung des Sports, der Kultur und des Gemeinschaftslebens zu unterstützen.


Die Vereinsförderung erfolgt gemäß den Richtlinien, die der Marktgemeinderat festgelegt.

Der Markt Wendelstein bezuschusst die Vereine jährlich im Rahmen der Vereinsbezuschussung sowie der Sportförderung für Investitionen. Die Ausleihe eines Vereinsbusses erfolgt durch die Gemeinde mietfrei.


Der Markt Wendelstein bezuschusst die Aktivitäten des vorangegangenen Jahres. Der Zuschussantrag muss daher von den Vereinen, die nach den Richtlinien des BLSV gefördert werden bis 1. März, und von den anderen Vereinen bis 30. April des Folgejahres beim Bildungs- und Kulturreferat der Marktgemeinde eingereicht werden.


Richtlinie-Vereinsförderung vom 01.01.2020.pdf 



Muster Zuwendungsantrag

BLSV-Vereine.pdf 

Nicht-BLSV-Vereine.pdf

Freizeitmaßnahmen.pdf

Sportstättenbau.pdf

Letzte Änderung: 02.06.2022 09:25 Uhr