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Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forst-wirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
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Der Markt Wendelstein, der Helferkreis Wendelstein und die Partnerschaftsfreunde des Heimatvereins haben kurzfristig Spenden-, Hilfs- und Sammelaktion für ukrainische Flüchtlinge ins Leben gerufen.
Im Landkreis Roth werden im Landratsamt zentral die Hilfen für ukrainische Flüchtlinge koordinert.
Weitere Infos unter https://www.landratsamt-roth.de/news/unterstuetzung-ukraine
Verschiedene Organisationen setzen Geldspenden sofort und unmittelbar für die Flüchtlinge aus der Ukraine ein.