Windkraft

Das „Wind-an-Land-Gesetz“ (Bundesgesetz seit Februar 2023) schreibt vor, dass 2 % der Bundesfläche bzw. 1,8 % der Fläche des Freistaates Bayern als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen werden müssen.

Die Aufgabe wurde in Bayern den regionalen Planungsverbänden übertragen. Der Landkreis Roth und damit auch die Marktgemeinden Schwanstetten und Wendelstein gehören zur Planungsregion 7 (Region Nürnberg). Auch die Planungsregion Nürnberg muss ihren Beitrag leisten und innerhalb ihres eigenen Gebietes genau 1,8 % der Fläche für Windkraft ausweisen.