Wohnraumförderung

Familien mit mindestens einem Kind können beim Erwerb oder der Änderung/ Erweiterung von Wohnraum (älter als 30 Jahre) auf Antrag einen gemeindlichen Zuschuss erhalten. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschuss. Sollte ein Kind innerhalb von sechs Jahren nach dem Erwerb bzw. der Erweiterung von Wohnraum geboren werden, ist ebenfalls eine Förderung möglich.